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Welchen Sinn hat die KassenSichV gemäß §146a AO?
Die KassenSichV soll Betrugsmöglichkeiten mit Kassensystemen verhindern. Bereits seit dem 01.01.2018 besteht die Möglichkeit der Kassennachschau. Eine Kassenschau beginnt in der Regel mit Testkäufen von Finanzbeamten, bei denen vorrangig die Bedienung der Kasse beobachtet wird, d.h. zum Beispiel ob alleKäufe unverzüglich in die Kasse gebucht werden. Dazu müssen die Beamten sich nicht zu erkennen geben. Sollte es Unregelmäßigkeiten geben, kann sie Kassennachschau direkt in eine Betriebsprüfung übergehen.
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